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Oldtimer Zulassung

Verfasst: Sa 26. Jan 2013, 07:19
von kevko
Hey Leutz,
Wahrscheinlich schon mehrmals besprochen, aber ich habe mit der sufu nichts dazu gefunden.

Und zwar: was darf ich an meinem Liebling eigentlich alles ändern wenn ich eine Oldtimer Zulassung habe?! Weil mein Liebling ja eigentlich so Original wie möglich bleiben soll wenn ich mich nicht irre oder? Aber würde halt gerne doch paar Dinge erneuern oder auf neuen Stand bringen.

LG
Kev

Re: Oldtimer Zulassung

Verfasst: Sa 26. Jan 2013, 15:12
von wiese88
Hy,
das ist etwas schwer zu beantworten....
kommt immer drauf an was du ändern willst...

Hier gibts die neuste Fassung der Richtlinie zur Oldtimer Begutachtung
http://www.zf.com/media/media/document/ ... eichen.pdf

Gruß

Re: Oldtimer Zulassung

Verfasst: Sa 26. Jan 2013, 18:57
von Berliner
Hallo Kev,
dir kriterien für ein H-Kennzeichen sind leider von TÜV zu TÜV etwas unterschiedlich und natürlich vom jeweiligen Prüfer (wie genau nimmt er den Anforderungskatalog) abhängig. Es wird aber immer mehr versucht eine einheitliche Bewertung anzusetzen.
Es gibt vom TÜV-Süd eine Richtlinie die von immer mehr TÜV-Diensten in ganz Deutschland angewand wird.
Dort wird auch auf mögliche Veränderungen am Fahrzeug eingegangen.

HIER gibt es den Anforderungskatalog vom TÜV-Süd zum Download

Grüße aus dem Süden
Sven

Re: Oldtimer Zulassung

Verfasst: Do 31. Jan 2013, 20:00
von kevko
Stimmt es was ich gelesen habe?
Das ich bis Baujahr 1975 keine anschnallgurte benötige wenn in dem Fahrzeug nie welche verbaut waren?

Re: Oldtimer Zulassung

Verfasst: Do 31. Jan 2013, 21:35
von leiti83
Ich habe 1971 im Kopf.

Re: Oldtimer Zulassung

Verfasst: Do 31. Jan 2013, 21:57
von Toni Torino
Hab das mal so aus nem Forum rauskopiert
Die Gurtpflicht gibt es seit 1976. Fahrzeuge, deren Erstzulassung vor dem 01.04.1972 liegt, und die somit noch keine Gurte hatten, müssen nicht nachgerüstet werden. Für Fahrzeuge, die zwischen 01.04.1972 und 1976 erstmals zugelassen wurden,mussten Gurte nachgerüstet werden. In Fahrzeugen mit EZ vor 01.04.1972 kann man, ohne Bußgeld fürchten zu müssen, auch weiterhin unangeschnallt fahren. Haben Fahrzeuge älteren Datums jedoch Gurte nachgerüstet bekommen, sind diese auch anzulegen. Für die hinteren Sitze gilt analog das Gleiche

Re: Oldtimer Zulassung

Verfasst: Fr 1. Feb 2013, 12:00
von Bibabutzemann
Hi, bei mir sind zb hinten gar keine Gurte und vorne nur Beckengurte . Ez 7/72

Re: Oldtimer Zulassung

Verfasst: Fr 1. Feb 2013, 12:40
von kevko
Okay cool dann lasse ich es anschnallgurte nachzurüsten bei meinem 71Baujahr XD
Danke für alle antworten :)

Hehe ich gehe euch bestimmt schon auf die nerven aber da bildet sich bei mir direkt eine nächste frage die ich kurioserweise trotz google nicht beantwortet bekomme :P

Und zwar gibt es eine Seite wo man mehrere Oldtimer Versicherungen vergleichen kann?
Check24 kann es ja nicht XD und alle sonstigen die ich gefunden habe kurioserweise auch nicht.

Re: Oldtimer Zulassung

Verfasst: Fr 1. Feb 2013, 14:21
von Bibabutzemann
Also bezüglich Versicherung gibt es glaube ich schon einen Thread.
Aber du wirst wohl nicht um E-Mail Schreiberei bzw. Telefonate herum kommen. Denn jedes Auto ist ja anders und du kannst ja von der einfachen Haftpflicht bis zur Versicherung des vollen begutachteten Werts alles machen. Einzige Vorraussetzung bei manchen Versicherungen ist ein Alltagsfahrzeug bzw das Mindestalter von 25.
Am besten einfach mal anrufen und die Fakten aufn Tisch legen :)


Robin

Re: Oldtimer Zulassung

Verfasst: Fr 1. Feb 2013, 14:40
von wiese88
Bibabutzemann hat geschrieben:Hi, bei mir sind zb hinten gar keine Gurte und vorne nur Beckengurte . Ez 7/72
Schau mal unter deiner Rücksitzbank nach... da waren meine auch :D
Oder hast du wirklich keine Gurte hinten?

Gruß