Hallo,
das ist von Tüv zu Tüv wirklich sehr unterschiedlich.
Scheinwerfer mit E-Prüfzeichen verlangen sie normalerweise alle.
Da sollte man direkt welche mit integriertem Standlicht nehmen, denn in D darf das Standlicht nicht orange leuchten, das sollte man dann gleich mit umklemmen.
Rote Blinker hinten sind ein ganz heißes Thema.
Es gibt gewisse Richtlinien. Bis Baujahr 1970 müssen sie, wenn original, akzeptiert und per Ausnahmegenehmigung eingetragen werden. Nach Baujahr 70 KÖNNEN sie per Ausnahmegen. eingetragen werden, d.h. der Tüv fertigt die Ausnahmegenehmigung an, das letzte Wort hat aber die Zulassungsstelle. Willkommen in Deutschland
Meistens argumentieren die Prüfer in der Ausnahmegenehmigung mit dem Originalitätsgedanken bei Oldtimerfahrzeugen, und dass keine technischen Bedenken bestehen.
Rote Sidemarker hinten können genauso per Ausnahmegenehmigung eingetragen werden. Wehlgemerkt, können.
Zusätzlich wird oft verlangt, dass am Heck zwei rote Reflektoren mit E-Prüfzeichen angebracht werden.
Genauso wie ein Typenschild im Motorraum, aus dem mindestens Hersteller, Fahrgestellnr., Gesamtgewicht und Achslasten hervorgehen. Sowas gibts als Blankoschild im Kfz-Zubehör.
Außerdem muss baujahrsabhängig die Fahrgestellnummer in den Rahmen bzw. vorne im Motorraum eingeschlagen und vom Sachverständigen abgegrenzt werden. Die Amis hatten die meistens nur auf einer aufgenieteten Plakette bzw. hinter der Windschutzscheibe.
Manche Prüfer verlangen gar, dass man alle Standlichter einzeln absichert.
Es empfiehlt sich, sich vorher bei seiner Prüfstelle schlau zu machen, was die alles verlangen.
Wenns zuviel wird oder im Vorgespräch schon der Eindruck entsteht, dass es ne harte Nummer wird oder die überhaupt keine Ahnung von alten Amis haben, lieber die nächste Stelle anfahren oder den Tüv bei einem Ami-Spezialisten machen lassen.
Das kostet meist etwas Aufpreis, spart aber Nerven und meistens läuft es da etwas lockerer.
Gruß
Dennis